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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2004 - L 12 RI 6/99   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2004 - L 12 RI 6/99 (https://dejure.org/2004,90222)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.07.2004 - L 12 RI 6/99 (https://dejure.org/2004,90222)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - L 12 RI 6/99 (https://dejure.org/2004,90222)
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  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2004 - L 12 RI 6/99
    Zum anderen kommt insbesondere den Tarifvertragsparteien bzw. der konkreten tariflichen Einstufung eine maßgebliche Rolle für die Bestimmung der Qualität einer Tätigkeit zu; denn die Tarifpartner als die unmittelbar am Arbeitsleben Beteiligten nehmen relativ zuverlässig eine Bewertung von Berufstätigkeiten vor, die den Anforderungen des Mehrstufenschemas und den diesem Schema zugrunde liegenden Qualitätsanforderungen entspricht (BSG vom 28.05.1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14).
  • BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83

    Gleichstellung bestimmter Tätigkeiten - Rangierleiter - Handwerkertätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2004 - L 12 RI 6/99
    Den sonstigen Ausbildungsberufen gleichzustellen sind ungelernte Tätigkeiten, die sich durch besondere Qualitätsmerkmale wie durch eine Vertrauensstellung oder besondere Verantwortung aus dem Kreis der ungelernten Tätigkeiten so hervorheben, dass sie den angelernten Tätigkeiten gleichstehen, tariflich wie diese eingestuft sind und von dem Versicherten innerhalb einer drei Monate andauernden Einweisungs- und Einarbeitungszeit erlernt werden können (BSG vom1.2.1984, SozR 2200 § 1246 Nr. 116; vom 22.7.1992 - 13 RJ 21/91).
  • BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 21/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Berechnungsmaßstab der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2004 - L 12 RI 6/99
    Den sonstigen Ausbildungsberufen gleichzustellen sind ungelernte Tätigkeiten, die sich durch besondere Qualitätsmerkmale wie durch eine Vertrauensstellung oder besondere Verantwortung aus dem Kreis der ungelernten Tätigkeiten so hervorheben, dass sie den angelernten Tätigkeiten gleichstehen, tariflich wie diese eingestuft sind und von dem Versicherten innerhalb einer drei Monate andauernden Einweisungs- und Einarbeitungszeit erlernt werden können (BSG vom1.2.1984, SozR 2200 § 1246 Nr. 116; vom 22.7.1992 - 13 RJ 21/91).
  • BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 10/87

    Urteil - Vorinstanz - Rente - Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Kaufhausdetektiv

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2004 - L 12 RI 6/99
    Als ein der Gruppe der Arbeiter mit dem Leitberuf des Facharbeiters zuzuordnender Versicherter wäre der Kläger auf alle Tätigkeiten verweisbar, die zu den Facharbeiterbe-rufen oder den sonstigen anerkannten Ausbildungsberufen gehören oder die eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens drei Monaten erfordern (BSG vom 25.6.1986, SozR 2200 § 1246 Nr. 137; vom 17.11.1987, SozR 2200 § 1246 Nr. 152).
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